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Spenden

 

Wenn Sie unsere politische Arbeit für Biberach unterstützen wollen, richten Sie Ihre Spende bitte an:

 

Bündnis 90 / Die Grünen, KV Biberach

Volksbank Ulm-Biberach

IBAN DE76 6309 0100 0570 1170 03

Verwendungszweck: Spende und Ihre Adresse (für den Versand Ihrer Spendenquittung)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Spenden und Steuern - rechtliche Informationen:

 

Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

 

Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

 

Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.

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